Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Pardytec B.V.
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Website: https://pardytec.com/

Artikel 1 – Definitionen

1. Pardytec B.V., mit Sitz in Zutphen, KvK-Nummer 90520076.
2. Kunde: die Person, mit der Pardytec B.V. einen Vertrag geschlossen hat.
3. Parteien: Pardytec B.V. und der Kunde zusammen.
4. Verbraucher: ein Kunde, der auch als Privatperson handelt.

Artikel 2 – Anwendbarkeit

1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Arbeiten, Aufträge, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Produkten durch oder im Namen von Pardytec B.V..
2. Pardytec B.V. und der Kunde können nur dann von diesen Bedingungen abweichen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
3. Pardytec B.V. und der Kunde schließen die Anwendbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder anderer ausdrücklich aus.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zusätzliche, geänderte Folgeaufträge und künftige Aufträge.
5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft, und die nichtige(n) Bestimmung(en) wird (werden) durch eine Bestimmung ersetzt, die den gleichen Zweck wie die ursprüngliche Bestimmung hat.
6. Unklarheiten über den Inhalt, die Auslegung oder Sachverhalte, die in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, werden im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt und erläutert.

Artikel 3 – Angebote und Ausschreibungen

1. Angebote und Kostenvoranschläge von Pardytec B.V. sind freibleibend, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2. Ein Angebot oder eine Offerte ist höchstens 1 Monat lang gültig, es sei denn, in dem Angebot oder der Offerte ist eine andere Frist angegeben.
3. Wenn der Kunde ein Angebot oder eine Offerte nicht innerhalb der geltenden Frist annimmt, verfällt das Angebot oder die Offerte.
4. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht für Nachbestellungen, es sei denn, Pardytec B.V. und der Kunde haben dies schriftlich vereinbart.
5. Die im Angebot der Pardytec B.V. angegebenen Lieferfristen, -termine und -zeiten sind Richtwerte und berechtigen den Kunden bei Überschreitung nicht zu Rücktritt oder Schadenersatz, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 4 – Annahme

1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Pardytec B.V. angenommen hat.

2. Bei Annahme eines unverbindlichen Angebots oder einer unverbindlichen Offerte kann Pardytec B.V. das Angebot oder die Offerte noch innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Annahme widerrufen, ohne dass der Kunde daraus irgendwelche Rechte ableiten kann.

3. Pardytec B.V. hat das Recht, mit einem potentiellen Kunden einen Vertrag abzuschließen
aus einem für Pardytec B.V. legitimen Grund. Aus gutem Grund.

Artikel 5 – Preise

1. Die Preise von Pardytec B.V. verstehen sich in Euro und ohne Mehrwertsteuer und ohne sonstige Kosten wie Verwaltungs- oder Versandkosten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Pardytec B.V. kann die Preise seiner Dienstleistungen und Produkte auf seiner Website und in anderen Mitteilungen jederzeit ändern.
3. Der Preis für eine Dienstleistung wird von Pardytec B.V. auf der Grundlage der tatsächlich aufgewendeten Stunden festgelegt.
4. Der Preis wird nach den üblichen Stundensätzen der Pardytec B.V. berechnet, die für den Zeitraum gelten, in dem sie die Arbeiten ausführt, es sei denn, es wurde ein anderer Stundensatz vereinbart.
5. Pardytec B.V. kann seine Preise jederzeit anpassen.
6. Die Pardytec B.V. wird dem Kunden Preisanpassungen vor Beginn des Auftrags mitteilen.
7. Der Kunde kann den Vertrag mit Pardytec B.V. kündigen, wenn er mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist.

Artikel 6 – Zahlungen und Zahlungsfrist

1. Pardytec B.V. kann bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Betrags verlangen.
2. Der Kunde muss innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Arbeiten eine fällige Zahlung geleistet haben.
3. Die von Pardytec B.V. verwendeten Zahlungsbedingungen sind tödliche Zahlungsbedingungen. Das bedeutet, dass der Kunde, wenn er den vereinbarten Betrag nicht spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bezahlt hat, automatisch in Verzug gerät, ohne dass Pardytec B.V. den Kunden mahnen oder in Verzug setzen muss.
4. Die Pardytec B.V. kann eine Lieferung von einer sofortigen Zahlung abhängig machen oder eine Sicherheit für den Gesamtbetrag der Dienstleistungen oder Produkte verlangen.

Artikel 7 – Folgen des Zahlungsverzugs

1. Wenn der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist zahlt, kann die Pardytec B.V. ab dem Tag, an dem der Kunde in Verzug ist, die gesetzlichen Zinsen für Handelsgeschäfte pro Monat berechnen, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gezählt wird.
2. Wenn der Abnehmer in Verzug ist, hat er auch die außergerichtlichen Inkassokosten und einen eventuellen Schadenersatz an Pardytec B.V. zu zahlen.
3. Die Inkassokosten werden gemäß der Verordnung über die Vergütung der außergerichtlichen Inkassokosten berechnet.
4. Wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt, kann Pardytec B.V. seine Verpflichtungen aussetzen, bis der Kunde gezahlt hat.
5. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs seitens des Kunden werden die Forderungen von Pardytec B.V. an den Kunden sofort fällig.
6. Verweigert der Kunde die Mitwirkung an der Erfüllung des Vertrags durch Pardytec B.V., so ist er dennoch zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.

Artikel 8 – Recht auf Aussetzung

1. Die Pardytec B.V. hat das Recht, wenn der Auftraggeber in irgendeiner Hinsicht in Verzug ist oder bleibt in Bezug auf von der Pardytec B.V. bereits geleistete Lieferungen oder Arbeiten oder aus irgendeinem anderen Grund, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber auszusetzen oder die zugrundeliegenden Verträge ganz oder teilweise zu kündigen/aufzulösen. Dies alles, ohne dass der Auftraggeber Pardytec B.V. in irgendeiner Weise haftbar machen kann und unbeschadet der Rechte, die Pardytec B.V. zustehen. Dieses Recht steht der Pardytec B.V. auch zu, wenn sich der Kunde in einem Zustand des Konkurses, der Zahlungseinstellung, der Aufnahme in das wsnp, anderer Formen der Schuldnerberatung, der Liquidation der Gesellschaftsform/des Geschäftsbetriebs oder der unmittelbaren Gefahr dieser Umstände befindet, und zwar nach den Maßstäben der Pardytec B.V. Alle Forderungen der Pardytec B.V. gegenüber dem Kunden werden fällig.
2. Wenn die Auflösung dem Kunden zuzuschreiben ist, hat Pardytec B.V. Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Kunden.

Artikel 9 – Zurückbehaltungsrecht

1. Die Pardytec B.V. kann ihr Zurückbehaltungsrecht ausüben und in diesem Fall Produkte des Kunden zurückbehalten, bis der Kunde alle offenen Rechnungen der Pardytec B.V. bezahlt hat, es sei denn, der Kunde hat für diese Kosten eine angemessene Sicherheit geleistet.
2. Das Zurückbehaltungsrecht gilt auch auf der Grundlage früherer Verträge, bei denen der Kunde noch Geld zu zahlen hat.
3. Pardytec B.V. haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts entstehen.

Artikel 10 – Gewährleistung

1. Jede Garantie muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Garantien gehen nie über das hinaus, was ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Der Kunde kann sich nur dann auf die von Pardytec B.V. gewährte Garantie berufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist.

Artikel 11 – Ausführung des Vertrages

1. Die Pardytec B.V. wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis ausführen.
2. Pardytec B.V. ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritte mit der Ausführung der Arbeiten zu beauftragen.
Pardytec B.V. ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritte mit der Ausführung der Arbeiten zu beauftragen.
3. Die Ausführung des Vertrags erfolgt in Absprache und nach schriftlicher Zustimmung und Zahlung eines eventuellen Vorschusses durch den Kunden.
4. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass Pardytec B.V. rechtzeitig mit der Ausführung des Vertrages beginnen kann.
5. Wenn der Kunde nicht sicherstellt, dass Pardytec B.V. rechtzeitig beginnen kann, gehen die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten zu Lasten des Kunden.
6. Die Pardytec B.V. hat das Recht, mit ihrem Unternehmen zu werben, wenn sie in den
Räumlichkeiten des Auftraggebers zu werben.

Artikel 12 – Bereitstellung von Informationen durch den Kunden

1. Der Kunde stellt Pardytec B.V. alle für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages relevanten Informationen und Daten rechtzeitig und in der gewünschten Form und Weise zur Verfügung.
2. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten, auch wenn diese von Dritten stammen.
3. Wenn der Kunde die von Pardytec B.V. vernünftigerweise geforderten Informationen und Daten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung stellt und sich dadurch die Erfüllung des Vertrages verzögert, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten und Mehrstunden zu Lasten des Kunden.

Artikel 13 – Dauer des Dienstleistungsvertrags

1. Der Vertrag wird für die im Angebot angegebene Dauer geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Beide Parteien können den Vertrag wegen zurechenbarer Nichterfüllung kündigen, wenn die andere Partei schriftlich in Verzug gesetzt wurde und ihr eine angemessene Frist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gesetzt wurde und sie diese Frist nicht einhält. Dies gilt auch für die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden.

Artikel 14 – Entschädigung

1. Der Kunde stellt Pardytec B.V. von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von Pardytec B.V. gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen frei.

Artikel 15 – Reklamationen

1. Der Kunde muss ein von Pardytec B.V. geliefertes Produkt oder eine von Pardytec B.V. erbrachte Dienstleistung so schnell wie möglich auf etwaige Mängel untersuchen.
2. Wenn ein geliefertes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung nicht dem entspricht, was der Kunde vernünftigerweise erwarten konnte, muss der Kunde Pardytec B.V. innerhalb sieben Tage nach Feststellung des Mangels darüber informieren.
3. Dabei hat der Kunde den Mangel so genau wie möglich zu beschreiben, damit Pardytec B.V. angemessen reagieren kann.
5. Der Abnehmer muss nachweisen, dass sich die Reklamation auf einen Vertrag zwischen dem Abnehmer und Pardytec BV bezieht.
6. Wenn sich eine Reklamation auf laufende Arbeiten bezieht, kann der Auftraggeber nicht verlangen, dass Pardytec BV andere als die vereinbarten Arbeiten ausführt.

Artikel 16 – Inverzugsetzung

1. Der Abnehmer muss der Pardytec BV jede Inverzugsetzung schriftlich mitteilen.
2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Inverzugsetzung tatsächlich und rechtzeitig bei Pardytec B.V. eingeht.

Artikel 17 – Haftung des Kunden

1. Wenn Pardytec B.V. einen Vertrag mit mehreren Kunden abschließt, haftet jeder von ihnen gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Vereinbarungen in diesem Vertrag.

Artikel 18 – Haftung von Pardytec B.V.

1. Die Pardytec B.V. haftet nur für Schäden, die der Kunde erlitten hat, wenn diese Schäden durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit verursacht wurden.
2. Soweit Pardytec B.V. für Schäden haftet, gilt dies nur für unmittelbare Schäden im Zusammenhang mit der Erfüllung eines zugrunde liegenden Vertrages.
3. Pardytec B.V. haftet nicht für indirekte Schäden, wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden an Dritten.
4. Soweit Pardytec B.V. haftet, ist diese Haftung auf den Betrag begrenzt, der von einer eventuell abgeschlossenen (Berufs-)Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird. Wenn keine Versicherung abgeschlossen wurde oder keine Entschädigung gezahlt wird, ist die Haftung auf den (Teil des) Rechnungsbetrags beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht.
5. Alle Abbildungen, Fotos, Farben, Zeichnungen, Beschreibungen auf der Website oder in sonstiger Form sind nur indikativ und können nicht zu einer Entschädigung, Auflösung oder Aussetzung führen.

Artikel 19 – Verjährungsfrist

1. Jeder Anspruch des Kunden auf Schadenersatz gegenüber Pardytec B.V. verjährt 12 Monate nach dem Ereignis, aus dem sich die Haftung direkt oder indirekt ergibt. Dies schließt die Bestimmungen von Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches nicht aus.

Artikel 20 – Auflösung

1. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Pardytec B.V. schuldhaft mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug gerät, es sei denn, dass dieser Verzug aufgrund seiner besonderen Art oder seiner geringen Bedeutung den Rücktritt nicht rechtfertigt.
2. Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen durch Pardytec B.V. noch möglich ist, kann die Auflösung erst erfolgen, nachdem Pardytec B.V. in Verzug geraten ist.
3. Pardytec B.V. kann den Vertrag mit dem Kunden auflösen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn Pardytec B.V. Umstände bekannt werden, die ihr Grund zu der Annahme geben, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird.

Artikel 21 – Höhere Gewalt

1. In Ergänzung zu Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches kann ein Versäumnis des Kunden der Pardytec B.V. im Falle höherer Gewalt nicht zugerechnet werden.
2. Der in Absatz 1 genannte Fall höherer Gewalt umfasst unter anderem:
– ein Ausnahmezustand wie ein Bürgerkrieg oder eine Naturkatastrophe
– Versäumnis oder höhere Gewalt von Lieferanten, Zulieferern oder anderen
– Ausfälle von Strom, Elektrizität, Internet, Computer oder Telekommunikation
– Computerviren
– Streiks
– staatliche Maßnahmen
– Verkehrsprobleme
– schlechte Wetterbedingungen
– Arbeitsunterbrechungen
3. Wenn eine Situation höherer Gewalt eintritt, die Pardytec B.V. daran hindert, eine oder mehrere Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu erfüllen, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis Pardytec B.V.
4. Ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Situation höherer Gewalt mindestens 30 Kalendertage angedauert hat, können sowohl der Kunde als auch Pardytec B.V. den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich kündigen.
5. Pardytec B.V. ist nicht verpflichtet, dem Kunden im Falle höherer Gewalt eine Entschädigung zu zahlen, auch wenn Pardytec B.V. davon profitiert.

Artikel 22 – Änderung des Vertrags

1. Wenn es für die Ausführung eines geschlossenen Vertrags erforderlich ist, diesen zu ändern, können der Kunde und Pardytec B.V. den Vertrag ändern.

Artikel 23 – Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Pardytec B.V. kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern.
2. Änderungen von geringerer Bedeutung können von Pardytec B.V. jederzeit vorgenommen werden.
3. Einschneidende Änderungen werden von Pardytec B.V. nach Möglichkeit im Voraus mit dem Kunden besprochen.

Artikel 24 – Übertragung von Rechten

1. Der Kunde darf ohne die schriftliche Zustimmung der Pardytec B.V. keine Rechte aus einem Vertrag mit der Pardytec B.V. auf andere übertragen.

Artikel 25 – Folgen der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit

1. Wenn sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder anfechtbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen davon unberührt.
2. Eine Bestimmung, die nichtig oder anfechtbar ist, wird in diesem Fall durch eine Bestimmung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was Pardytec B.V. bei der Abfassung der Bedingungen in diesem Punkt im Sinn hatte.

Artikel 26 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle zugrundeliegenden Verträge zwischen dem Kunden und Pardytec B.V. unterliegen dem niederländischen Recht.
2. Für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Pardytec B.V. ist ausschließlich das Gericht im Bezirk des Geschäftssitzes der Pardytec B.V. zuständig, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.

Aufgestellt am 31. Mai 2024